brunob Invité
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Posté le: 23 Fév 2005, 19:04 Sujet du message: EXOTICA 2005 |
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english abstract:
The next EXOTICA reptile show on march 6th will take place under the
OLD regulations known from last year - all following dates will have new
more restrictive regulations reflecting the changed law situation in
Austria
http://www.terraristik.com/exotica/
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Liebe Freunde der EXOTICA!
Ich freue mich die Termine der EXOTICA 2005 bekanntgeben zu dürfen:
6. März 2005 (alte Bestimmungen wie 2004 - siehe unten)
1. Mai 2005 (neue Bestimmungen - werden im März
veröffentlicht - siehe unten)
27. September 2005 (neue Bestimmungen - werden im März veröffentlicht
- siehe unten)
25. November 2005 (neue Bestimmungen - werden im März veröffentlicht
- siehe unten)
jeweils 10-16h, VAZ St. Pölten, Kelsengasse 9, A- 3100 St. Pölten
Alle Informationen finden Sie auf
http://www.terraristik.com/exotica
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Da wir im letzten Jahr bereits sehr früh für die 2005er Termine
angesucht haben und die Verordnung sehr spät erlassen wurde, wurde uns für den
ersten Termin noch der Bescheid im Jahr 2004 ausgestellt was bedeutet
daß dieser Termin in die Übergangsbestimmungen fällt und
FÜR DEN TERMIN am 6. MÄRZ DIE ALTEN REGELUNGEN GELTEN
d.h. es dürfen diesmal noch Wildfänge, Chamäleons, Schildkröten etc.
wie bis dato verkauft werden.
Bei den restlichen Terminen gelten dan neue Betsimmungen:
1. Mai 2005
27. September 2005
25. November 2005
jeweils 10-16h, VAZ St. Pölten, Kelsengasse 9, A- 3100 St. Pölten
Die Bestimmungen der neuen Verordnung kommen dann für die EXOTICA ab
dem 1. Mai zu tragen
- Die neuen Börsenregeln werden im März veröffentlicht.
Wie schon auf www.terraristik.com zu lesen war, ist der für alle Börsen
tödliche Passus daß nur gewerbliche Züchter die dies der Behörde
gemeldet hätten, gefallen, und somit dürfen jetzt auch in Zukunft gewerbliche
wie private Züchter als auch Händler aus dem In und Ausland wieder auf
der EXOTICA ausstellen. Damit ist es überhaupt erst wiede möglch
Börsen zu veranstalten.
Es wurden auch einige andere Dinge im Vergleich zum Verordnungsentwurf
massiv verbessert, wie z.B. der Passus im Entwurf, daß der Veranstalter
selbst zwemial täglich den Gesundheitszustand ALLER ausgestellen Tiere
überprüfen muss - dies wurde dahingehend geändert, daß er sich darum
kümmern mus, daß dies passiert (durch den Aussteller etc. ..)
Aber wie immer im leben gibt es noch einige Probleme mit der Verordnung
und wir hoffen, daß es zu einigen aktuell noch offenen Fragen bald
Antworten vom Ministerium gibt wie z.B. wie das jetzt mit der Ausstellung
und Verkauf von Schildkröten aussieht, denn diese wurden in der
Verordnung zu den Reptilienbörsen offenbar vergessen, was einen Verkauf auf
Börsen unmöglich macht da die Tiere jetzt so ausgestellt/angeboten werden
müssten wie in den Mindesthaltungsvorschriften der 2.
Tierhaltungsverordnung definiert.
Das bedeutet, daß man (mit Ausnahme der EXOTICA am 6.März) ab sofort
für Ausstellung und Verkauf von Schildkröten unverhältnismässig grosse
Behältnisse benötigt.
Beispiele:
Für 2 eigene kleine Nachzuchten der griechische Landschildkröte
(Grösse unter 6cm) ist ein Terrarium mit 100x50 cm vorgeschrieben
Für das Aussstellen & Verkaufen seiner 10 Emys orbicularis
Nachzuchten (0-10cm gross) v benötigt man ein 1100 (eintausendeinhundert!) Liter
Aquarium (mit Landteil).
Naja.
Die Verordnungen zum Nachlesen_
Die Tierschutz Veranstaltungsverordnung im Original:
http://www.terraristik.com/Tierschutzgesetz2005/erlassen/Tierschutz_Veranstaltung_und_Gewerbe.zip
Die 2. Tierhaltungsveordnung
http://www.terraristik.com/Tierschutzgesetz2005/erlassen/2.Tierhaltungsverordnung.zip
Alle Informationen findn Sie auf
http://www.terraristik.com/exotica |
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